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Fahrradfahren und Urlaub in den Zeiten von Corona – was ist erlaubt

Update: 07.06.2020 – 19:11 Uhr
Corona Fahrradfahren in der Gruppe
Vielen von uns hat Corona den geplanten Sommerurlaub verhagelt. Dank des vergleichsweise milden Verlaufs konnten die Bundesländer mit zahlreichen Lockerungen reagieren. Was liegt da näher, als den Urlaub mit dem Fahrrad oder E-Bike innerhalb von Deutschland nachzuholen?
Wir haben die aktuelle Gesetzeslage unter die Lupe genommen und geben euch Hinweise und Tipps, mit denen ihr trotz Corona Ruhe und aktive Erholung beim Fahrradfahren erleben könnt.
  • Achtung: Rechtlage ändert sich ständig

    Da sich die Rechtslage aktuell sehr häufig ändert und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, bieten wir in unserem Artikel einen groben Überblick und geben euch jeweils den aktuellen Stand wieder. Wir updaten diese Seite regelmäßig, aber übernehmen bei der dynamischen Entwicklung keine Gewähr. Bitte beachtet die jeweils gültigen Bedingungen, seid vernünftig und bleibt gesund!

Was ist hinsichtlich Corona beim Fahrradfahren zu beachten?

Die Auswirkungen der Pandemie erreichen alle Lebensbereiche, auch Aktivitäten an der frischen Luft sind nicht ohne Einschränkungen geblieben. Das Wichtigste in der Zusammenfassung:

Corona – sind Gruppenfahrten erlaubt?

Grundsätzlich lautet die Empfehlung, die Menge der Kontaktpersonen zu minimieren. Daher muss bei Fahrradtouren unterschieden werden, ob es sich um eine mehr- oder eintägige Tour handelt. Bei eintägigen Touren ist es durchaus in Ordnung, sich mit mehreren Personen zu treffen und im gehörigen Abstand zu einander zu radeln – gemeinsames Pausieren in der Gruppe sollte ebenfalls mit den entsprechenden Maßnahmen bedacht werden.
Bei mehrtägigen Touren, bei denen Übernachtungen und regelmäßiges Pausieren in der Gruppe geplant sind, kann es zu Problemen kommen. Viele Bundesländer haben noch immer eine Begrenzung der Gruppengröße verhängt, meist kommt es auch die Haushaltszugehörigkeit an. Zusätzlich gibt es zahlreiche Einschränkungen für Hotels, Campingplätz und co.
  • Anzahl Haushalte beachten

    In vielen Bundesländern kommt es nicht zwingend auf die Größe der Gruppe, sondern vielmehr auf die Anzahl der vertretenen Haushalte an. So können z.B. in Niedersachsen große Familien miteinander unterwegs sein, ohne gegen die Verordnungen zu verstoßen, eine Gruppe aus drei Freunden aus drei Haushalten wäre jedoch nicht erlaubt. Bei der Haushaltsanzahl kommt es auf die tatsächliche Wohnanschrift, bzw. den Wohnsitz an. Solltet ihr also in einer großen Gruppe unterwegs sein, müsst ihr nachweisen können, dass ihr alle denselben Wohnsitz habt. Die rein mündliche Angabe wird nicht ausreichen – besonders bei großen Gruppen nicht.

Unsere Empfehlung lautet daher, bei größeren Touren nur mit einer kleinen Gruppe aus maximal zwei Haushalten zu reisen – so seid ihr auf der sicheren Seite.

Welchen Abstand sollte man bei Fahrrad Touren einhalten?

Je nach Route und Gruppengröße kann es schnell passieren, dass man sich trotz Corona-Krise an einem belebten Ort wiederfindet. Hier ist es besonders wichtig, die empfohlenen Mindestabstände einzuhalten.
  • Mindestabstand: 1,5 Meter

    In der Regel wird ein Abstand von 1,5 Metern vorgeschrieben, dies ist gerade in Räumlichkeiten (Geschäfte, Restaurants, etc.) dringend geboten. Bei Touren an der frischen Luft raten einige Experten zu größeren Abständen, insbesondere wenn man hintereinander fährt. Daher lautet unsere Empfehlung: Nutzt den Raum beim Fahrradfahren und meidet zu volle und belebte Plätze – je mehr Abstand möglich ist, desto besser.

Fahrradfahren in der Corona-Krise: Welche Ziele und Touren sind zu empfehlen, welche sollten gemieden werden?

Um die Infektionszahlen weiterhin auf einem niedrigen Niveau zu halten, wird generell empfohlen, große Menschenansammlungen zu meiden. Dies gilt sowohl in der Natur, als auch in Städten. Daher ist es schwer, eine bestimmte Destination oder Route zu empfehlen. Die wichtigsten Punkte lauten aus unserer Sicht:
  • Antizyklisch Reisen

    Bestimmte Ziele und Routen werden zu unterschiedlichen Uhr- bzw. Jahreszeiten verschieden stark frequentiert. So sind Ausflüge am Wochenende an die See sind, gerade im Sommer, daher eher ungünstig und sollten gegen weniger stark besuchte Strecken getauscht werden.

  • Unbekannte Routen auswählen

    Besonders beliebte Strecken, etwa entlang an großen Flussläufen, Radwanderwege, etc., sind auch in der jetzigen Zeit belebter als unbekannte Nebenstrecken. Und wer weiß, vielleicht findet sich ja der ein oder andere Geheimtipp?

  • Selbstversorgung bevorzugen

    Eine langangelegte Tour ohne ausgiebiges Essen? Keine gute Idee! Dennoch sollte auch hier die aktuelle Situation beachtet werden und der Restaurantbesuch gegen ein Picknick im Grünen eingetauscht werden!

  • Mund- und Nasenschutz nutzen

    Auch wenn es mittlerweile beinahe zum Standard geworden ist, kommt auch von uns der Hinweis: In geschlossenen Räumen, Geschäften, etc. sollte ein sogenannte Alltagsmaske getragen werden, um sich und andere zu schützen. Dies gilt nicht auf dem Rad – dennoch sollte für eventuelle Pausen und Stopps vorgesorgt werden.

  • Planen, planen, planen

    Eine Fahrradtour soll entspannen und Spaß machen. In der aktuellen Lage ist es daher besonders wichtig, alle Aspekte der Tour im Vorwege zu checken:

    • Aktuelle Rechtslage in den befahrenen Gebieten
    • Übernachtungen vorplanen und Auflagen erfragen
    • Selbstversorgung planen und vorbereiten
    • Streckenverlauf abseits von Hotspots zurechtlegen
    • Evtl. Highlights und Sehenswürdigkeiten im Vorwege buchen bzw. Öffnung sicherstellen
    • Kurzfristige Änderungen mit einkalkulieren
    • Gruppengröße lageangepasst festlegen

Rechtliche Regelungen – Wo kann ich während Corona gut mit dem Fahrrad Urlaub machen?

Die Lage im eigenen Bundesland zu kennen, genügt leider nicht, um auch längere Touren zu planen. Daher haben wir euch die wichtigsten Info-Links der jeweiligen Tourismusstellen der Länder zusammengestellt und euch stichpunktartig Besonderheiten für Touristen notiert.
Wappen Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

Seit dem 18.05. sind Ferienwohnungen und Campingplätze wieder geöffnet, weitere Lockerungen folgten am 29.05. Eine Einreise ist auch für touristische Zwecke möglich. In der Öffentlichkeit dürfen sich Menschen bis zum 15. Juni nur alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie eines weiteren Haushalts aufhalten. Weitere Informationen findest du hier: tourismus-bw.de

Wappen von Bayern

Bayern

Seit dem Pfingstwochenende (30.05.) haben Tourismusbetriebe wieder geöffnet, jedoch unter strengen Auflagen. In Bayern dürfen sich im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen. Weitere Informationen findest du hier: bayern.by

Wappen Berlin

Berlin

Berlin hat seine Regelungen weitestgehend gelockert und ermöglicht den Tourismus mit einigen Einschränkungen. Menschen können sich hier neben Angehörigen zweier Haushalte auch wieder bis zu fünf Menschen zu Hause oder im Freien treffen. Weitere Informationen findest du hier: visitberlin.de

Wappen Brandenburg

Brandenburg

Seit dem 24.05. ist der §9 der Brandenburger Eindämmungsverordnung ausgesetzt worden. Bei diesem Paragrafen handelte es sich um die Einschränkungen im Tourismus. Trotzdem ist mit zahlreichen Einschränkungen zu rechnen. Draußen wie drinnen dürfen zwei Haushalte oder bis zu zehn Menschen zusammen sein. Weitere Informationen findest du hier: tourismusnetzwerk-brandenburg.de

Wappen Bremen

Bremen

In Bremen ist der Tourismus vollumfänglich möglich, zahlreiche Einschränkungen des öffentlichen Lebens müssen jedoch weiterhin in Kauf genommen werden. Draußen können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen. Weitere Informationen findest du hier: bremen-tourismus.de

Wappen Hamburg

Hamburg

Hamburg ist für Touristen geöffnet und passt sein Angebot an die aktuelle Lage an. Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen. Weitere Informationen findest du hier: hamburg.de

Wappen Hessen

Hessen

Auch in Hessen dürfen mit der Lockerung der Maßnahmen vom 15.05. Hotels und Übernachtungsbetriebe Gäste aufnehmen, wenn die geltenden Maßnahmen eingehalten und überprüft werden. Draußen dürfen wieder Angehörige von zwei Haushalten gemeinsam unterwegs sein. Weitere Informationen findest du hier: wirtschaft.hessen.de

Wappen Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern

Meck-Pomm ermöglicht aktuell Übernachtungsgästen eine Einreise (seit dem 25.05.), Tagestouristen sind momentan noch nicht zugelassen. Ab sofort dürfen sich bis zu zehn Menschen mehrerer Haushalte wieder draußen treffen. Weitere Informationen findest du hier: auf-nach-mv.de

Wappen Niedersachsen

Niedersachsen

Seit dem 25.05. ist der Tourismusbetrieb in Niedersachsen wieder angelaufen. Es gilt neben anderen Einschränkungen eine Kapazitätsgrenze von 60 % bei Hotels und Übernachtungsangeboten. Auch in Niedersachen dürfen wieder Angehörige 2er Haushalte in der Öffentlichkeit unterwegs sein. Weitere Informationen findest du hier: tourismuspartner-niedersachsen.de

Wappen Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen

In NRW sind Hotels und Übernachtungsmöglichkeiten seit dem 18.05. auch für Touristen wieder geöffnet, es gelten Hygienevorschriften. Schwimmbäder und co. sollen ab sofort (30.05.) wieder in den Betrieb gehen. Gruppen mit bis zu zehn Personen dürfen sich im Freien treffen. Weitere Informationen findest du hier: nrw-tourismus.de

Wappen Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz

Seit dem 18.05. sind Hotels wieder für Touristen geöffnet, es gelten weiterhin strenge Auflagen. Für Camper gilt: Bis zum 10.06. ist eine eigene Sanitäranlage verpflichtend, da Gemeinschaftseinrichtungen geschlossen bleiben. Ab sofort können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen. Ab dem 10. Juni dürfen sich bis zu zehn Menschen unabhängig von der Zahl der Haushalte treffen. Weitere Informationen findest du hier: corona.rlp.de

Wappen Saarland

Saarland

Seit dem 18.05. hat auch das Saarland Restaurants und Hotels wiedereröffnet – unter strengen Auflagen. Bestimmte Freizeitaktivitäten bleiben jedoch auch weiterhin nur eingeschränkt möglich. Zusammenkünfte von bis zu zehn Menschen sind in der Öffentlichkeit zugelassen. Weitere Informationen findest du hier: corona.saarland.de

Wappen Sachsen

Sachsen

Auch in Sachsen ist seit dem 15.05. der Tourismusbetrieb wieder geöffnet – Einschränkungen bezüglich des öffentlichen Lebens sind jedoch weiter zu erwarten. In diesem Bundesland können sich zwei Hausstände treffen. Ab sofort sind auch Treffen mit bis zu zehn Menschen wieder erlaubt. Weitere Informationen findest du hier: sachsen-tourismus.de

Wappen Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt

Einreisen nach Sachsen-Anhalt zu touristischen Zwecken ist aus anderen Bundesländern nicht erlaubt. Bis zu zehn Menschen dürfen sich in Sachsen-Anhalt treffen. Weitere Informationen findest du hier: coronavirus.sachsen-anhalt.de

Wappen Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein

Schlesewig-Holstein hat seine Grenzen wieder geöffnet, Besonderheiten können auf den zahlreichen Inseln gelten. Ab dem 8. Juni sind Treffen von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum wieder erlaubt. Weitere Informationen findest du hier: tvsh.de

Wappen Thüringen

Thüringen

In Thüringen kommt es ebenfalls zu einer Wiederbelebung des Tourismus, wie überall ist jedoch auf Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen zu achten. Draußen dürfen sich die Mitglieder von zwei Haushalten treffen. Weitere Informationen findest du hier: corona.thueringen.de

Beliebte Urlaubsregionen und Vorschriften

Wir haben nun viel über allgemeine Verordnungen gesprochen, doch wie sieht es in den beliebten Urlaubsregionen aus? Wir geben euch die Antwort:

Nordseeküste und Inseln

Fahrradfahren an der Nordsee in Zeiten von Corona Die Nordseeküste ist auch bei Radfahrern sehr beliebt. Doch was gilt es momentan zu beachten?

Allgemeines

Auch an der Nordseeküsten haben sich die Bestimmungen etwas gelockert. In Niedersachsen sind Reisen mit Übernachtungen seit dem 11.05.2020 wieder erlaubt, Schleswig-Holstein zog am 18.05.2020 nach. Übernachtungen sind in Ferienhäusern und Hotels möglich, teilweise gelten jedoch Kapazitätsgrenzen.

Gruppengröße

Es gibt keine Vorgabe zur Größe von Reisegruppen, jedoch gilt wie in den meisten Regionen die „Zwei-Haushalte-Regel“: Reisende dürfen nur dann miteinander reisen, wenn sie aus maximal zwei unterschiedlichen Haushalten stammen.

Übernachtungen

Übernachtungen in Hotels, auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen sind möglich – wichtig ist, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden und die Kontaktdaten der Reisenden erfasst werden. Dies dient dazu, eventuelle Infektionen zurückverfolgen zu können und andere Menschen warnen zu können.

Weitere Vorschriften

In besonders stark frequentierten Gegenden können Betretungsverbote für Touristen ausgesprochen werden, so geschehen etwa über Pfingsten für St. Peter-Ording und Büsum. Aktuell besteht ein Verbot für Tagestouristen auf Borkum.
  • Sylt lockert am 8. Juni

    Die beliebte Insel Sylt hat hohe Auflagen für Touristen erlassen. Ab dem 08. Juni wird die Kontaktbeschränkung insofern gelockert, dass Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen sowohl im privaten wie im öffentlichen Raum wieder zulässig sind.

 

Ostseeküste

Fahrradfahren an der Ostsee in Zeiten von Corona Die Voraussetzungen unterscheiden sich auch an der Ostseeküste, je nach bereistem Bundesland.

Gruppengröße

In Schleswig-Holstein gilt: Maximal zwei Haushalte dürfen gemeinsam reisen, die Gruppengröße ist an sich nicht festgeschrieben. Mecklenburg-Vorpommern gibt ebenfalls vor, dass maximal zwei Haushalte gemeinsam reisen dürfen.

Übernachtungen

Bei Übernachtungen an der Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns gilt: Vorabreservierungen sind verpflichtend. Außerdem ist die Einreise in das Bundesland untersagt, wenn ein Gruppenmitglied aus einem Landkreis stammt, in dem mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner registriert wurden. Eine entsprechende Liste wird hier vorgehalten: lagus.mv-regierung.de

Corona Fahrradfahren in der Grenzregion Bayern – Baden-Württemberg

Mit dem Fahrrad in Bayern und Baden-Würtemberg unterwegs in Zeiten von Corona Im Grenzgebiet zwischen den beiden Bundesländern liegen viele beliebte Urlaubsziele. Was es für Radfahrer zu beachten gibt:

Corona – Gruppengröße und Kontakt

In Bayern orientieren sich die Vorgaben an der „Zwei-Haushalte-Regel“, wonach die Gruppe nur aus Mitgliedern zweier Haushalte bestehen darf. Achtung: In Baden-Württemberg ist die Regel strenger ausgelegt, hier darf lediglich Kontakt zu EINER anderen Person außerhalb des eigenen Haushalts bestehen.

Übernachtungen

Grundsätzlich sind Übernachtungen möglich, seit dem Pfingstwochenende wurden weitere Lockerungen erlassen.

Alpen

Mit dem E-Bike die Berge erklimmen – ein Traum! Was gibt es zur Zeit von Corona zu beachten?

Gruppengröße

Wie im Rest Bayerns auch, gilt in den Alpen die Zwei-Haushalte-Regel. Die Gruppengröße an sich ist nicht explizit begrenzt. Kompliziert wird es beim Grenzübertritt: Die Einreise nach Österreich ist nur an bestimmten Grenzposten genehmigt, solange ein aktueller Gesundheitsnachweis mit negativem COVID-Test vorgewiesen werden kann. Die Einreise in die Schweiz ist derzeit noch gestoppt und nur unter sehr strengen Bedingungen erlaubt.

Bodensee

Gerade der Bodensee Radweg zieht jedes Jahr tausende Radfahrer an. Was es in der Grenzregion Deutschland-Österreich-Schweiz zu beachten gibt:

Gruppengröße und Einreise

Die Vorgaben des Freistaats Bayern sehen die Zwei-Haushalte-Regel vor, ohne eine spezielle Gruppengröße vorzuschreiben.
  • Achtung: Einreise nach Österreich und in die Schweiz beschränkt

    Die Einreise nach Österreich und in die Schweiz ist aktuell streng reglementiert und für touristische Zwecke nicht genehmig. Österreich verlangt ein aktuelles Gesundheitszeugnis mit negativem Covid-Test, die Schweiz hat die Einreise mit wenigen Ausnahmen komplett gestoppt.

Übernachtungen

In der Bayerischen Bodenseeregion können Hotels, Campingplätze und Ferienhäuser besucht werden.
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