E-Bike Führerschein – braucht man einen?
Die Faszination E-Bike greift immer weiter um sich. Uns erreichen neben technischen Fragen auch immer wieder Fragen nach der Führerscheinpflicht beim E-Bike. Denn mit der elektrischen Unterstützung am Rad kommen, neben einer Menge Fahrspaß, auch rechtliche Besonderheiten auf den Fahrer zu. Im folgenden Artikel haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema zusammengestellt und klären die Frage, ob man einen E-Bike Führerschein braucht und ob weitere Zusatzkosten zu erwarten sind.Unterschiede zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec
Um Fragen zu Führerscheinpflicht und anderen gesetzlichen Bestimmungen richtig beantworten zu können, muss zunächst ein Blick ins Gesetz klären, als was genau das eigene E-Bike rechtlich gilt. Wie sollte es in Deutschland anders sein: alles ist selbstverständlich genauestens geregelt. Hier kommt unsere Übersicht:Pedelec Führerschein
Gut zu wissen
Übrigens: Der Begriff Pedelec stammt aus dem Englischen und steht für „Pedal Electric Cycle“. Grob lässt sich das übersetzen mit: Elektrisch pedalierendes Fahrrad.
- maximale Motorleistung 250 Watt
- maximale Unterstützungsgeschwindigkeit 25 km/h
- Anfahrhilfe bis 6 km/h erlaubt, danach lediglich Unterstützung bei Pedalnutzung
- Radwege dürfen genutzt werden
- Fahrradanhänger sind erlaubt
- keine Versicherungspflicht
- keine Helmpflicht
- keine Führerscheinpflicht
S-Pedelec Führerschein
- Unterstützungsgeschwindigkeit bis zu 45 km/h
- maximale Motorleistung 500 Watt
- gilt als Kleinkraftrad
- Beleuchtungseinrichtung muss vorhanden und dauerhaft eingeschaltet sein
- Fahrradwege dürfen nicht genutzt werden
- Versicherungs- und Kennzeichenpflicht
- Helmpflicht
- Führerscheinklasse AM zwingend notwendig
- gültige Betriebserlaubnis
- Fahrradanhänger dürfen nur unter bestimmten Umständen verwendet werden
E-Bike Führerschein
Auch wenn wir bei den meisten Pedelecs und S-Pedelecs ebenfalls vom E-Bike sprechen: auch dieser Begriff ist rechtlich normiert. Demnach handelt es sich bei E-Bikes um Leichtkrafträder (Elektro-Leichtmofas), die eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h erreichen, ohne dass in die Pedale getreten werden muss. Die Motorleistung der E-Bikes darf 500 Watt nicht überschreiten. Bei E-Bikes gilt ebenfalls eine Führerscheinpflicht: Fahrer eines E-Bikes müssen eine gültige Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen können, selbstverständlich genügt aber auch hier der Autoführerschein. E-Bikes benötigen ein Versicherungskennzeichen (und dementsprechend eine Haftpflichtversicherung), eine Helmpflicht besteht jedoch nicht. Die Fakten zum E-Bike im Überblick- selbstständig fahrende Räder ohne Pedalunterstützung
- maximale Motorleistung 500 Watt
- maximale Geschwindigkeit 20 km/h
- Prüfbescheinigung Mofa notwendig
- Versicherungspflicht, Versicherungskennzeichen muss angebracht werden
- keine Helmpflicht
- Fahrradwege dürfen nur im Ausnahmefall („E-Bike frei“) genutzt werden
Gesetzliche Vorschriften zu Alkohol und Handynutzung
Wie bei allen anderen Verkehrsteilnehmern auch, bestehen für E-Bikes bestimmte Grenzen, was Alkoholkonsum und auch die Handynutzung am Steuer angeht. Hier kommt der kurze Überblick:Alkoholkonsum – Promillegrenze beim E-Bike
Bei E-Bike, Pedelec und S-Pedelec gelten die folgenden Promillegrenzen:Pedelec
Das Pedelec ist den Fahrrädern gleichgestellt, daher gelten auch die entsprechenden Promillegrenzen: Ab 1,6 Promille Blutalkoholgehalt gilt man als fahruntauglich und muss bei einer entsprechenden Kontrolle mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige und einem Bußgeld rechnen.S-Pedelec und E-Bike
Beim S-Pedelec und E-Bike gelten die selben Alkoholgrenzen, wie für Autofahrer: Ab 0,5 Promille Blutalkoholwert ist mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige und einem entsprechenden Bußgeld zu rechnen. Bei 1,1 Promille ist die Fahrt mit dem S-Pedelec bzw. E-Bike eine Straftat und wird gemäß den Bestimmungen des StGB bestraft.E-Bike – Handynutzung am Steuer
Auch bei der Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer von E-Bike und co. muss mit Bußgeldern gerechnet werden:Recht beachten
Der Gesetzgeber sagt: Wer auf einem Pedelec das Telefon bedient, muss mit 55 € Bußgeld rechnen. Bei E-Bike und S-Pedelec kommen sogar 100 € und ein Punkt in Flensburg auf den Fahrer zu.
E-Bike Führerschein: Die Kosten
Nutzer von Pedelecs haben mit der Anschaffung ihres Rades bereits den großen Kostenberg bewältigt, E-Bikes und Pedelecs benötigen jedoch Führerschein und Versicherung. Wir haben euch die ungefähren Kosten zusammengestellt, die auf euch zukommen können. Achtung: Wer bereits einen PKW-Führerschein besitzt, muss keinen gesonderten E-Bike bzw. S-Pedelec Führerschein erwerben.S-Pedelec Betriebskosten
Neben den Anschaffungskosten kommen auf Fahrer von S-Pedelecs die folgenden Kosten zu:Versicherungskennzeichen inkl. Haftpflichtversicherung: 35-70 Euro
Führerschein der Klasse AM: ca. 600 Euro
E-Bike Betriebskosten
Auch bei E-Bikes kommen noch einige Kostenpunkte auf die Fahrer zu:Versicherungskennzeichen inkl. Haftpflichtversicherung: 35-70 Euro
Prüfbescheinigung Mofa: ca. 70 - 150 Euro
Kommentare
Oliver Hutner 2020-05-08 um 8:00 pm
Wie Sieht es mit den Pedelecs aus ,die aus Österreich stammen sprich Handgas bis 35 km/h ? Haben keine Begleitpapiere ? Was muss ich da machen um damit in Deutschland legal fahren zu dürfen ?
Oscar 2022-11-29 um 11:23 am
Das ist ein sehr interessanter Artikel zum E-Bike Führerschein gewesen. Ich habe mir bereits einige Beiträge dazu durchgelesen. Vielen Dank, jetzt habe ich genug Wissen zu diesem Thema gesammelt.