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E-Bike Führerschein – braucht man einen?

E-Bike Führerschein – wird er benötigt? Die Faszination E-Bike greift immer weiter um sich. Uns erreichen neben technischen Fragen auch immer wieder Fragen nach der Führerscheinpflicht beim E-Bike. Denn mit der elektrischen Unterstützung am Rad kommen, neben einer Menge Fahrspaß, auch rechtliche Besonderheiten auf den Fahrer zu. Im folgenden Artikel haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema zusammengestellt und klären die Frage, ob man einen E-Bike Führerschein braucht und ob weitere Zusatzkosten zu erwarten sind.

Unterschiede zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec

Um Fragen zu Führerscheinpflicht und anderen gesetzlichen Bestimmungen richtig beantworten zu können, muss zunächst ein Blick ins Gesetz klären, als was genau das eigene E-Bike rechtlich gilt. Wie sollte es in Deutschland anders sein: alles ist selbstverständlich genauestens geregelt. Hier kommt unsere Übersicht:

Pedelec Führerschein

Das Pedelec (vom englischen „Pedal Electric Cycle“) ist das, was die meisten Menschen unter einem E-Bike verstehen: Ein Fahrrad, welches sich mittels Pedalkraft bewegt und die Trittbewegung mit einem Elektromotor unterstützt. Mit einer Leistungsgrenze von 250 Watt und einer maximalen Unterstützungsgeschwindigkeit von 25 km/h ist das Pedelec rein rechtlich ein Fahrrad und bedarf daher weder eines Führerscheins noch einer besonderen Versicherung.
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  • Gut zu wissen

    Übrigens: Der Begriff Pedelec stammt aus dem Englischen und steht für „Pedal Electric Cycle“. Grob lässt sich das übersetzen mit: Elektrisch pedalierendes Fahrrad.

Die Fakten zum Pedelec im Überblick
  • maximale Motorleistung 250 Watt
  • maximale Unterstützungsgeschwindigkeit 25 km/h
  • Anfahrhilfe bis 6 km/h erlaubt, danach lediglich Unterstützung bei Pedalnutzung
  • Radwege dürfen genutzt werden
  • Fahrradanhänger sind erlaubt
  • keine Versicherungspflicht
  • keine Helmpflicht
  • keine Führerscheinpflicht

S-Pedelec Führerschein

Mit dem S-Pedelec kommt Geschwindigkeit mit ins Spiel. Die E-Bikes dieser Klasse unterstützen bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h und verfügen über sehr starke Motoren mit rund 500 Watt Leistung. Die höhere Geschwindigkeit hat der Gesetzgeber zum Anlass genommen, S-Pedelecs als Kleinkrafträder zu kategorisieren – die Motorleistung allein ist nicht ausschlaggebend.
Dieser Fahrradtyp passt zu dir: S-Pedelec
Damit besteht für S-Pedelecs neben einer Helm- und Versicherungspflicht auch eine Führerscheinpflicht. Um ein S-Pedelec fahren zu dürfen, muss ein Führerschein der Klasse AM erworben werden. Wer einen Autoführerschein (Klasse B / alt Klasse 3) besitzt, kann beruhigt sein: Die Führerscheinklasse AM ist hierbei mit abgedeckt. Neben Führerschein und Versicherung muss auch eine gültigen Betriebserlaubnis vorliegen – eigenständige, technische Veränderungen am S-Pedelec sind demnach nicht ohne weiteres möglich.
Die Fakten zum S-Pedelec im Überblick
  • Unterstützungsgeschwindigkeit bis zu 45 km/h
  • maximale Motorleistung 500 Watt
  • gilt als Kleinkraftrad
  • Beleuchtungseinrichtung muss vorhanden und dauerhaft eingeschaltet sein
  • Fahrradwege dürfen nicht genutzt werden
  • Versicherungs- und Kennzeichenpflicht
  • Helmpflicht
  • Führerscheinklasse AM zwingend notwendig
  • gültige Betriebserlaubnis
  • Fahrradanhänger dürfen nur unter bestimmten Umständen verwendet werden

E-Bike Führerschein

Auch wenn wir bei den meisten Pedelecs und S-Pedelecs ebenfalls vom E-Bike sprechen: auch dieser Begriff ist rechtlich normiert. Demnach handelt es sich bei E-Bikes um Leichtkrafträder (Elektro-Leichtmofas), die eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h erreichen, ohne dass in die Pedale getreten werden muss. Die Motorleistung der E-Bikes darf 500 Watt nicht überschreiten.
Bei E-Bikes gilt ebenfalls eine Führerscheinpflicht: Fahrer eines E-Bikes müssen eine gültige Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen können, selbstverständlich genügt aber auch hier der Autoführerschein. E-Bikes benötigen ein Versicherungskennzeichen (und dementsprechend eine Haftpflichtversicherung), eine Helmpflicht besteht jedoch nicht.
Die Fakten zum E-Bike im Überblick
  • selbstständig fahrende Räder ohne Pedalunterstützung
  • maximale Motorleistung 500 Watt
  • maximale Geschwindigkeit 20 km/h
  • Prüfbescheinigung Mofa notwendig
  • Versicherungspflicht, Versicherungskennzeichen muss angebracht werden
  • keine Helmpflicht
  • Fahrradwege dürfen nur im Ausnahmefall („E-Bike frei“) genutzt werden

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Gesetzliche Vorschriften zu Alkohol und Handynutzung

Wie bei allen anderen Verkehrsteilnehmern auch, bestehen für E-Bikes bestimmte Grenzen, was Alkoholkonsum und auch die Handynutzung am Steuer angeht. Hier kommt der kurze Überblick:

Alkoholkonsum – Promillegrenze beim E-Bike

Bei E-Bike, Pedelec und S-Pedelec gelten die folgenden Promillegrenzen:

Pedelec

Das Pedelec ist den Fahrrädern gleichgestellt, daher gelten auch die entsprechenden Promillegrenzen: Ab 1,6 Promille Blutalkoholgehalt gilt man als fahruntauglich und muss bei einer entsprechenden Kontrolle mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige und einem Bußgeld rechnen.

S-Pedelec und E-Bike

Beim S-Pedelec und E-Bike gelten die selben Alkoholgrenzen, wie für Autofahrer: Ab 0,5 Promille Blutalkoholwert ist mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige und einem entsprechenden Bußgeld zu rechnen. Bei 1,1 Promille ist die Fahrt mit dem S-Pedelec bzw. E-Bike eine Straftat und wird gemäß den Bestimmungen des StGB bestraft.
E-Bike Führerschein – Alkohol am Steuer hat Grenzen
Eine Besonderheit gibt es, wenn es zum Unfall komm: Hier ist schon bei 0,3 Promille mit einer Schuldzuweisung zu rechnen.

E-Bike – Handynutzung am Steuer

Auch bei der Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer von E-Bike und co. muss mit Bußgeldern gerechnet werden:
  • Recht beachten

    Der Gesetzgeber sagt: Wer auf einem Pedelec das Telefon bedient, muss mit 55 € Bußgeld rechnen. Bei E-Bike und S-Pedelec kommen sogar 100 € und ein Punkt in Flensburg auf den Fahrer zu.

Telefonieren mit Kopfhörern (Headset) ist übrigens grundsätzlich erlaubt: Bei der Nutzung von Kopfhörern ist lediglich vorgeschrieben, dass die Wahrnehmung von Umgebungsgeräuschen nicht beeinträchtigt sein darf – ob dabei aber Musik gehört oder ein Telefonat geführt wird, ist belanglos.

E-Bike Führerschein: Die Kosten

Nutzer von Pedelecs haben mit der Anschaffung ihres Rades bereits den großen Kostenberg bewältigt, E-Bikes und Pedelecs benötigen jedoch Führerschein und Versicherung. Wir haben euch die ungefähren Kosten zusammengestellt, die auf euch zukommen können. Achtung: Wer bereits einen PKW-Führerschein besitzt, muss keinen gesonderten E-Bike bzw. S-Pedelec Führerschein erwerben.

S-Pedelec Betriebskosten

Neben den Anschaffungskosten kommen auf Fahrer von S-Pedelecs die folgenden Kosten zu:
  • Versicherungskennzeichen inkl. Haftpflichtversicherung: 35-70 Euro

  • Führerschein der Klasse AM: ca. 600 Euro

E-Bike Betriebskosten

Auch bei E-Bikes kommen noch einige Kostenpunkte auf die Fahrer zu:
  • Versicherungskennzeichen inkl. Haftpflichtversicherung: 35-70 Euro

  • Prüfbescheinigung Mofa: ca. 70 - 150 Euro

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Kommentare

Oliver Hutner 2020-05-08 um 8:00 pm

Wie Sieht es mit den Pedelecs aus ,die aus Österreich stammen sprich Handgas bis 35 km/h ? Haben keine Begleitpapiere ? Was muss ich da machen um damit in Deutschland legal fahren zu dürfen ?

Antworten

Oscar 2022-11-29 um 11:23 am

Das ist ein sehr interessanter Artikel zum E-Bike Führerschein gewesen. Ich habe mir bereits einige Beiträge dazu durchgelesen. Vielen Dank, jetzt habe ich genug Wissen zu diesem Thema gesammelt.

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