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StVO Novelle 2020 – FĂŒr mehr Sicherheit beim Fahrradfahren

Fahrradfahren wird immer beliebter. So schĂ€tzt der Zweirad Industrie Verband (ZIV) die Anzahl der in Deutschland vorhandenen FahrrĂ€der und E-Bikes auf ĂŒber 75 Millionen, dabei wurden 2019 ĂŒber vier Millionen neue RĂ€der verkauft.
Mit steigender Zahl der Radfahrer steigen aber leider auch die Unfallzahlen: Die Zahl der schweren FahrradunfĂ€lle mit tödlichem Ausgang stieg von 2017 auf 2018 um ĂŒber 11%. Auf Grund dieser Entwicklung hat sich der Gesetzgeber im April 2020 zu einer umfassenden Gesetzesnovelle entschlossen, die den Straßenverkehr besonders fĂŒr Radfahrer sicherer machen soll. Wir stellen euch die wichtigsten Neuerungen vor.
StVO Novelle 2020 – Übersicht aller Regeln fĂŒr Auto und Fahrradfahrer

StVO Novelle 2020 – Übersichtsgrafik der wichtigsten Regeln. Quelle: BMVI

StVO Novelle 2020 – Schutzvorschriften fĂŒr Fahrradfahrer

Neben vielen Änderungen, die den allgemeinen Straßenverkehr betreffen, wurden auch Punkte implementiert, die den Schutz von Fahrradfahrern begĂŒnstigen:

Abstandsregeln

WĂ€hrend in der bislang gĂŒltigen Fassung der StVO von einem „ausreichenden Sicherheitsabstand“ beim Überholen von Radfahrern gesprochen wurde, setzt die 2020er Novelle der StVO klare Grenzen:
  • Beim Überholen eines Radfahrers innerorts ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten
  • Beim Überholen eines Radfahrers außerorts ist ein Mindestabstand von 2,0 Metern einzuhalten
StVO Novelle 2020 – Abstand innerorts 1,5 Meter und außerorts 2 Meter zwischen Auto und Fahrrad

Außerorts gilt ab sofort ein Abstandsgebot von 2 Meter. Quelle: ADAC

Bußgelderhöhung bei GefĂ€hrdung durch Abbiegen und TĂŒröffnen

Besonders im Stadtverkehr ist der Abbiegeunfall (Stichwort „toter Winkel“) einer der hĂ€ufigsten UnfĂ€lle mit Beteiligung von Radfahrern. Wer einen Radfahrer beim Abbiegen gefĂ€hrdet hat nun mit einem höheren Bußgeld zu rechnen: Statt 70 Euro werden 140 Euro fĂ€llig. Wer die TĂŒr seines Autos aufreißt und dabei einen Radfahrer gefĂ€hrdet, wird mit 40 Euro statt 20 Euro belangt. Insgesamt haben sich die Vorschriften fĂŒr das Abbiegen fĂŒr alle Verkehrsteilnehmer verschĂ€rft. Wer mehr erfahren möchte, was es beispieslweise beim Linksabbiegen zu beachten gilt, schaut sich diesen Abbiege-Ratgeber einmal an.

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Abbiegegeschwindigkeit fĂŒr große Fahrzeuge

Beim Stichwort „toter Winkel“ sind besonders LKW, Busse und andere schwere Fahrzeuge betroffen. Daher wurde die maximale Abbiegegeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen auf Schrittgeschwindigkeit begrenzt. Ein Verstoß kostet 70 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
StVO Novelle 2020 – Abbiegen von LKWs nur noch in Schrittgeschwindigkeit

StVO Novelle 2020 – Das Abbiegen ist fĂŒr LKWs nur noch in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Quelle: ADAC

Radschutzstreifen = Halteverbotszonen

Radschutzstreifen sollen den freien Radverkehr in der Stadt fördern. Da darauf parkende Fahrzeuge diesem Zweck entgegenstehen, wurde die bisherige Regelung (maximale Haltedauer 3 Minuten) durch ein absolutes Halteverbot ersetzt. Ähnliches gilt auch fĂŒr das Parken auf dem BĂŒrgersteig, Radweg und in zweiter Reihe. Die Bußgelder erhöhen sich hier von maximal bislang 30 Euro auf bis zu 100 Euro. Bei zusĂ€tzlicher GefĂ€hrdung ist ein Punkt in Flensburg fĂ€llig.
StVO Novelle 2020 – Auf Radschutzstreifen darf nicht mehr geparkt werden.

StVO Novelle 2020 – Auf Radschutzstreifen darf nicht mehr geparkt werden. Quelle: ADAC

StVO Novelle 2020 – Vorschriften fĂŒr Radfahrer

Auch bei den Radfahrern Àndern sich einige Bestimmungen, besonders neue Regelungen zum Radweg sind getroffen worden.

Nebeneinanderfahren erlaubt

Jetzt steht es im Gesetz: Solange anderer Verkehr nicht behindert wird, ist das Nebeneinanderfahren gestattet. RĂŒcksichtnahmen ist jedoch auch hier Pflicht und sollte besonders beachtet werden!

Fahrradzonen

Mit einem neuen Verkehrszeichen können nun große, zusammenhĂ€ngende Gebiete nach den Vorgaben fĂŒr Fahrradstraßen eingerichtet werden. Gerade im Innenstadtbereich soll so der Fahrradverkehr gestĂ€rkt werden. In diesen Zonen sind nur Radfahrer erlaubt. Ausnahme: ein Zusatzschild gibt die Zone auch fĂŒr andere Verkehrsteilnehmer frei. Die Höchstgeschwindigkeit in den Fahrradzonen betrĂ€gt 30 km/h.
StVO Novelle 2020 – KĂŒnftig gibt es reine Fahrradzonen

Fahrstreifenbegrenzung auf Radwegen fĂŒr mehr Sicherheit

Durch eine weiße Begrenzung von Radwegen soll deren Sichtbarkeit besonders außerorts verbessert werden.
  • Achtung

    Die Nutzung der Radwege ist dort, wo sie vorhanden sind, nach wie vor vorgeschrieben.

Personenbeförderung auf dem Fahrrad

Bislang durften lediglich Kinder auf einem Fahrrad transportiert werden. Besonders mit dem Aufkommen von E-Bikes und die damit zusammenhĂ€ngende Leistungssteigerung ließ den Bedarf erstarken, auch Erwachsene transportieren zu dĂŒrfen. Dies ist nun erlaubt, solange das Fahrrad dafĂŒr ausgestattet bzw. gebaut wurde – der GepĂ€cktrĂ€ger allein reicht dafĂŒr jedoch nicht.

GrĂŒner Pfeil – ein neues Verkehrszeichen fĂŒr Radfahrer

Bislang war der GrĂŒne Pfeil als Verkehrszeichen nur fĂŒr den Kraftverkehr gĂŒltig. Jetzt dĂŒrfen auch Radfahrer nach vorherigem Anhalten bei Rot rechts abbiegen. Ein neues Verkehrszeichen, der GrĂŒne Pfeil fĂŒr Radfahrer, erlaubt nur Radfahrern das Rechtsabbiegen bei Rot.
  • Achtung

    Vor dem Abbiegen muss, wie beim Auto, angehalten werden!

Nach der STVO Novelle dĂŒrfen Fahrradfahrer jetzt bei einem GrĂŒnpfeil auch an einer roten Ampel rechts abbiegen.

LastenrÀder mit eigenen Parkzonen

Bei der Entlastung der InnenstĂ€dte spielen besonders LastenrĂ€der eine große Rolle. Mit neu eingerichteten Parkzonen, die exklusiv fĂŒr (E-) LastenrĂ€der gĂŒltig und markiert sind, soll die Nutzung der RĂ€der weiter gefördert werden.

Neues Verkehrsschild: Überholverbot von ZweirĂ€dern

Es wird kĂŒnftig ein neues Verkehrsschild geben, das insbesondere bei Engstellen eingesetzt wird. Damit soll Autofahrern geboten werden, dass ZweirĂ€der wie FahrrĂ€der, E-Bikes, Mofas und Co an diesen Stellen nicht ĂŒberholt werden dĂŒrfen. Dadurch werden Radfahrer deutlich besser vor gefĂ€hrlichen Überholmanövern geschĂŒtzt.
Neues Verkehrsschild: Überholverbot von ZweirĂ€dern wie E-Bikes, FahrrĂ€der und Co

Bußgeldvorschriften fĂŒr Radfahrer

WĂ€hrend sich bei den meisten StVO Novellen um Schutzvorschriften fĂŒr Radfahrer handelt, hat die Bußgeldverordnung beim Radfahren auf Gehwegen ebenfalls an SchĂ€rfe gewonnen:

Radfahren auf dem Gehweg

Wo es nicht ausdrĂŒcklich erlaubt ist, haben FahrrĂ€der und E-Bikes nichts auf dem Gehweg zu suchen. Die Bußgelder von aktuell 10-25 Euro werden auf 55-100 Euro erhöht und sollen FußgĂ€nger zusĂ€tzlich schĂŒtzen.

StVO Novelle fĂŒr Radfahrer – Fazit

Mit der StVO Novelle, die am 28.04.2020 in Kraft getreten ist, werden Radfahrer weiter geschĂŒtzt und mit zahlreichen Neuerungen bekrĂ€ftigt. Der Schritt zu einem sichereren Radfahren begrĂŒĂŸen wir ausdrĂŒcklich und hoffen auch weiterhin darauf, dass der Ausbau von Radfahr-Infrastruktur weiter zunehmen wird. Radverkehr ist die Zukunft des Individualverkehrs in der Stadt – das ist nun auch bei der Politik angekommen!

Quellen:

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