E-Bike Führerschein – braucht man einen?
Unterschiede zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec
Um Fragen zu Führerscheinpflicht und anderen gesetzlichen Bestimmungen richtig beantworten zu können, muss zunächst ein Blick ins Gesetz klären, als was genau das eigene E-Bike rechtlich gilt. Wie sollte es in Deutschland anders sein: alles ist selbstverständlich genauestens geregelt. Hier kommt unsere Übersicht:Pedelec Führerschein
Gut zu wissen
Übrigens: Der Begriff Pedelec stammt aus dem Englischen und steht für „Pedal Electric Cycle“. Grob lässt sich das übersetzen mit: Elektrisch pedalierendes Fahrrad.
- maximale Motorleistung 250 Watt
- maximale Unterstützungsgeschwindigkeit 25 km/h
- Anfahrhilfe bis 6 km/h erlaubt, danach lediglich Unterstützung bei Pedalnutzung
- Radwege dürfen genutzt werden
- Fahrradanhänger sind erlaubt
- keine Versicherungspflicht
- keine Helmpflicht
- keine Führerscheinpflicht
S-Pedelec Führerschein
- Unterstützungsgeschwindigkeit bis zu 45 km/h
- maximale Motorleistung 500 Watt
- gilt als Kleinkraftrad
- Beleuchtungseinrichtung muss vorhanden und dauerhaft eingeschaltet sein
- Fahrradwege dürfen nicht genutzt werden
- Versicherungs- und Kennzeichenpflicht
- Helmpflicht
- Führerscheinklasse AM zwingend notwendig
- gültige Betriebserlaubnis
- Fahrradanhänger dürfen nur unter bestimmten Umständen verwendet werden
E-Bike Führerschein
Auch wenn wir bei den meisten Pedelecs und S-Pedelecs ebenfalls vom E-Bike sprechen: auch dieser Begriff ist rechtlich normiert. Demnach handelt es sich bei E-Bikes um Leichtkrafträder (Elektro-Leichtmofas), die eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h erreichen, ohne dass in die Pedale getreten werden muss. Die Motorleistung der E-Bikes darf 500 Watt nicht überschreiten. Bei E-Bikes gilt ebenfalls eine Führerscheinpflicht: Fahrer eines E-Bikes müssen eine gültige Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen können, selbstverständlich genügt aber auch hier der Autoführerschein. E-Bikes benötigen ein Versicherungskennzeichen (und dementsprechend eine Haftpflichtversicherung), eine Helmpflicht besteht jedoch nicht. Die Fakten zum E-Bike im Überblick- selbstständig fahrende Räder ohne Pedalunterstützung
- maximale Motorleistung 500 Watt
- maximale Geschwindigkeit 20 km/h
- Prüfbescheinigung Mofa notwendig
- Versicherungspflicht, Versicherungskennzeichen muss angebracht werden
- keine Helmpflicht
- Fahrradwege dürfen nur im Ausnahmefall („E-Bike frei“) genutzt werden
Gesetzliche Vorschriften zu Alkohol und Handynutzung
Wie bei allen anderen Verkehrsteilnehmern auch, bestehen für E-Bikes bestimmte Grenzen, was Alkoholkonsum und auch die Handynutzung am Steuer angeht. Hier kommt der kurze Überblick:Alkoholkonsum – Promillegrenze beim E-Bike
Bei E-Bike, Pedelec und S-Pedelec gelten die folgenden Promillegrenzen:Pedelec
Das Pedelec ist den Fahrrädern gleichgestellt, daher gelten auch die entsprechenden Promillegrenzen: Ab 1,6 Promille Blutalkoholgehalt gilt man als fahruntauglich und muss bei einer entsprechenden Kontrolle mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige und einem Bußgeld rechnen.S-Pedelec und E-Bike
Beim S-Pedelec und E-Bike gelten die selben Alkoholgrenzen, wie für Autofahrer: Ab 0,5 Promille Blutalkoholwert ist mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige und einem entsprechenden Bußgeld zu rechnen. Bei 1,1 Promille ist die Fahrt mit dem S-Pedelec bzw. E-Bike eine Straftat und wird gemäß den Bestimmungen des StGB bestraft.
E-Bike – Handynutzung am Steuer
Auch bei der Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer von E-Bike und co. muss mit Bußgeldern gerechnet werden:Recht beachten
Der Gesetzgeber sagt: Wer auf einem Pedelec das Telefon bedient, muss mit 55 € Bußgeld rechnen. Bei E-Bike und S-Pedelec kommen sogar 100 € und ein Punkt in Flensburg auf den Fahrer zu.
E-Bike Führerschein: Die Kosten
Nutzer von Pedelecs haben mit der Anschaffung ihres Rades bereits den großen Kostenberg bewältigt, E-Bikes und Pedelecs benötigen jedoch Führerschein und Versicherung. Wir haben euch die ungefähren Kosten zusammengestellt, die auf euch zukommen können. Achtung: Wer bereits einen PKW-Führerschein besitzt, muss keinen gesonderten E-Bike bzw. S-Pedelec Führerschein erwerben.S-Pedelec Betriebskosten
Neben den Anschaffungskosten kommen auf Fahrer von S-Pedelecs die folgenden Kosten zu:Versicherungskennzeichen inkl. Haftpflichtversicherung: 35-70 Euro
Führerschein der Klasse AM: ca. 600 Euro
E-Bike Betriebskosten
Auch bei E-Bikes kommen noch einige Kostenpunkte auf die Fahrer zu:Versicherungskennzeichen inkl. Haftpflichtversicherung: 35-70 Euro
Prüfbescheinigung Mofa: ca. 70 - 150 Euro
Kommentare
Oliver Hutner 2020-05-08 um 8:00 p.m.
Wie Sieht es mit den Pedelecs aus ,die aus Österreich stammen sprich Handgas bis 35 km/h ? Haben keine Begleitpapiere ? Was muss ich da machen um damit in Deutschland legal fahren zu dürfen ?
Oscar 2022-11-29 um 11:23 a.m.
Das ist ein sehr interessanter Artikel zum E-Bike Führerschein gewesen. Ich habe mir bereits einige Beiträge dazu durchgelesen. Vielen Dank, jetzt habe ich genug Wissen zu diesem Thema gesammelt.