Promillegrenze fürs Fahrrad: Was du wissen musst

Wie hoch ist die Promillegrenze fürs Fahrrad?
Die Promillegrenze fürs Fahrrad und E-Bike liegt in Deutschland bei 1,6 Promille. Das bedeutet, dass man bis zu dieser Alkoholgrenze noch straffrei Fahrrad fahren darf. Ab einem Promillewert von 1,6 gilt man als absolut fahruntüchtig und begeht eine Straftat. Diese Alkoholgrenze fürs Fahrrad ist damit höher als für Autofahrer, bei denen sie bei 0,5 Promille liegt.FAKTENWISSEN
Was versteht man eigentlich unter Promille? Mit diesem Wert wird der Anteil des reinen Alkohols (Ethanol) an der Menge der Flüssigkeit im Körper (bzw. im Blut) angegeben. Ein Promille entspricht einem Gramm Ethanol pro Kilogramm Blut.
Welche Konsequenzen drohen bei Überschreitung der Promillegrenze?
Wer die Promillegrenze fürs Fahrrad überschreitet, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen, da hier von einer absoluten Fahruntüchtigkeit ausgegangen wird. Ab 1,6 Promille drohen ein Bußgeld, der Entzug der Fahrerlaubnis und im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe. Auch wenn man unter 1,6 Promille liegt, kann es zu einer Strafe kommen, wenn man alkoholbedingt einen Unfall verursacht oder auffällig fährt. Im Falle einer Verurteilung muss man mit einer Geldstrafe, drei Punkten in Flensburg und einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen. Wird die MPU nicht bestanden, kann der Führerschein entzogen werden. Diese Straßen klingen zunächst sehr drastisch für ein Einfaches „angedudelt nach Hause fahren“, aber es ist wichtig zu verstehen, dass ein Verstoß gegen die Promillegrenze beim Fahrradfahren nicht nur rechtliche Konsequenzen haben kann, auch die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger wird bei einer alkoholisierten Fahrweise gefährdet. Gerade das Wohl anderer vergisst man leicht, wenn man schnell mit dem Fahrrad oder E-Bike nach Hause möchte. Wer sich mehr zum Thema Fahrradunfälle im Verkehr interessiert, dem empfehlen wir unser Artikel zur aktuellen Fahrrad-Unfallstatstik.
Promillegrenze Fahrrad: Die Alkoholgrenze gibt es nicht aus Willkür, sondern soll alle Beteiligten vor schweren Unfällen schützen.
Promillegrenze für E-Bikes
Auch wenn man mit einem Elektrofahrrad unterwegs ist, gelten bestimmte Regeln und Grenzen, die man unbedingt beachten sollte. Doch was ist eigentlich ein E-Bike und was sind die genauen Konsequenzen bei einem Verstoß gegen die Promillegrenze? Zunächst einmal gibt es bei E-Bikes eine Unterscheidung zwischen Pedelecs (auch umgangssprachlich E-Bikes genannt) und S-Pedelecs. Ein normales Pedelec oder E-Bike unterstützt das Fahren elektrisch bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Dabei gelten für Pedelecs die gleichen Regeln wie für normale Fahrräder. Bis zu einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille ist hier keine Strafe zu erwarten, solange keine auffällige Fahrweise oder ein Unfall vorliegt. Bei einem Verstoß gegen diese Grenze drohen jedoch härtere Strafen. Bei einem S-Pedelec hingegen können Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreicht werden. Deshalb gelten hier auch die gleichen Regeln wie für ein Auto. Eine Fahrt mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens 0,5 Promille wird als Ordnungswidrigkeit angesehen. Ab einem Wert von 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. In diesem Fall drohen ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und eine Geldbuße von 528,50 Euro. Wiederholungstäter müssen mit höheren Strafen rechnen. Wer also gerne mit seinem E-Bike oder S-Pedelec unterwegs ist, sollte unbedingt die Alkoholgrenzen im Blick haben und verantwortungsvoll handeln.
Auch Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss zählt zu den Unfällen mit Eigenverschulden.
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